Preisliste für Trockenmaterial G 04/1 und Asphaltmischgut Lieferbedingungen,
gültig ab 01.03.2004
Preise gelten bis 31.12.2004 pro Tonne ab Werk frei LKW oder Waggon oder für andere angebotene Leistungen zuzügl. Mehrwertsteuer. Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde, die auch für Ange- bote, Lieferungen und Leistungen auf unseren Internetseiten gelten.
Maßgebend für die Fälligkeit ist das Zahlungsziel der Rechnung. Bei Bestellungen frei Baustelle rechnen wir mit dem Vertragsfuhrlohn ab. Die Disposition von Fahrzeugen zu den Baustellen erfolgt freibleibend unter besonderem Hinweis auf III/1-3 und IV/ 1und 2 der Geschäftsbedingungen.
Die Überladung der Fahrzeuge kann nicht vereinbart werden und unterliegt der Verantwortung der Fahr- zeugführer und Fahrzeughalter. Die ab 2005 zu erwartende Maut für LKW auf Bundesautobahnen wird entsprechend der tatsächlich an- gefallenen Höhe weiterberechnet.
Bei sämtlichen von Ihnen gewünschten Transportleistungen geben wir Ihre Dispositionswünsche an Fuhrunternehmer weiter. Wir sind hierbei von den Risiken solcher Transporte abhängig, so dass keine Gewährleistung bei Ausfällen und Verspätungen übernommen werden kann. Soweit Ansprüche gegen uns überhaupt bestehen, kommt ausschließlich ein Anspruch aufgrund grober Fahrlässigkeit unseres Personals in Frage.
Ungewöhnlich lange Wartezeiten der eingeteilten Fuhrunternehmen auf Ihren Baustellen, die über eine halbe Stunde hinausgehen, bitten wir Sie diesen direkt zu vergüten.
Lieferungen und andere Leistungen, die sonn- und feiertags, nachts, abends und am Wochenende ge- wünscht werden, erfordern die vorherige Vereinbarung von Zuschlägen.
Sondervereinbarungen für bestimmte Verwendungszwecke ändern nicht die vorstehende Preisregelung für den weiteren Bedarf. Ist darüber hinaus die Einholung von Sondergenehmigungen für die Fahrzeuge notwendig, ist eine frühzeitige Disposition (mind. 5 Arbeitstage) vorher erforderlich.
Bei Bedarf sind wir in der Lage ab unserer Asphaltmischanlage Allendorf/Lda. Gußasphalt für den Strassenbau zu liefern. Angebote hierzu unterbreiten wir Ihnen gerne. Bei Mischgut mit dem Bindemittel 50/70 erhöhen sich die vorstehenden Preise um 0,60 €/t. Wird Mischgut mit Bindemittel PmB benötigt, so ist dies mindestens 3 Tage vor Bedarf zu bestellen. Die zur Herstellung notwendige Mindestbestellmenge an Asphaltmischgut mit PmB beträgt 300 t. Die Preise erhöhen sich bei Einsatz von PmB um 6,-- €/t.
Unseren Asphaltmischgutpreisen liegen die Einkaufspreise für Bitumen und Heizöl vom 05.01.2004 zu- grunde.
Die Auswirkungen von Veränderungen auf Lieferpreise sind unter VII/2. der Geschäftsbedingungen er- läutert.
Soweit keine andere Bindemittelsorte verlangt wird, liegen den Mischgutpreisen die Eignungsprüfungen für die Bauklassen III-VI gem. ZTV Asphalt-StB 01 - Fassung 01, ZTVT-StB 95/02 und ZTV-LW 99 mit Bitumen 70/100 zugrunde.
Die Gewährleistung unseres Mischgutes ist von der rechtzeitigen Vorlage unserer Eignungsprüfungen bei Ihrem Auftraggeber abhängig. Für die Folgen einer Unterlassung haftet der Besteller. Werden abweichende Eignungsprüfungen erforderlich, sind uns mindestens 3 Wochen vor der Lieferung die Angaben für die spezielle Anforderung zu machen.
Für Mischgutherstellung in Mengen jeweils unter 6 to kann keine Gewährleistung übernommen werden. Wird die Herstellung trotzdem gewünscht, so verzichtet der Besteller auf die Geltendmachung von Mängeln, die darauf zurückzuführen sind. Wir liefern auch andere Asphaltmischungen, u. a. solche mit Zuschlägen wie Moräne, Diabas und Quarzit. Neben der Wahl anderer gefahrloser Bindemittel können andere Zusätze vorgesehen werden. Mischgutlieferungen mit anderen Bindemitteln als 70/100 und anderen Zuschlägen setzen eine früh- zeitige Bestellung bei ausreichenden Mengen und eine kontinuierliche Abnahme voraus.
Zur Vermeidung von Wartezeiten und Umwegen bitten wir, bei Abholung von Asphaltmischgut die Lade- zeit mit uns von Montag bis Donnerstag bis 15.00 Uhr und Freitags bis 12.00 Uhr für den nachfolgenden Arbeitstag zu vereinbaren. Bei Bedarf von Trag- oder Binderschichten von mehr als 100 to pro Arbeitstag wird zur kontinuierlichen Belieferung der Baustelle Mischgut im Heißsilo gelagert und damit vereinbart, dass die im Heißsilo lagernde Menge durch den Besteller am Tag der Bestellung abgenommen wird. Probenahmen auf der Baustelle erkennen wir nur an, wenn sie in Gegenwart eines Vertreters unserer Firma unter Beachtung der hierfür gültigen Bestimmungen erfolgt sind. Die Schließung einzelner Werke oder Mischanlagen bleibt vorbehalten.
Entgelte für Anlieferungen ab 01.03.2004
Unter Berücksichtigung teilweise neuer Bestimmungen sind wir auch weiterhin in der Lage, Ihre Anliefer- ungen von Aushub-u. Abbruchmaßnahmen anzunehmen, wenn dabei folgende Bestimmungen und die darin genannten behördlichen Festlegungen eingehalten werden:
- Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetz (KrW/AbfG)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Richtlinie für die Verwertung von Bodenmaterial, Bauschutt u. Straßenaufbruch in Tagebauen und im Rahmen sonstiger Abgrabungen
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554)
- das Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen“ Stand 26. November 2002, der Regierungspräsidien Darm- stadt, Gießen, Kassel, Abteilung Staatliche Umweltämter.
Die genannten Unterlagen können in den annehmenden Werken an der Waage eingesehen werden. Weitere Voraussetzung ist, dass die Erklärung zur Annahme zulässiger Anlieferungen 2 Tage vor Beginn der Anlieferungen vorgelegt haben.
Es kann nur unbelastetes Material im Sinne der angeführten Bestimmungen angenommen werden. Kann zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass ein Verdacht auf Überschreitung der Grenzwerte ausge- schlossen werden kann, so ist diese Erklärung spätestens bei der Anlieferung auf der Waage zu hinter- legen.
Alle Preisangaben verstehen sich zuzügl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Annahme der An- lieferungen erfolgt ausschließlich zu den Bedingungen unserer Geschäftsbedingungen. Auf die Ziffern I 1, I 2, IV 3, VII 1, VIII 1 und X weisen wir besonders hin. Aus Abschnitt V ergibt sich die bedingte An- nahme der Anlieferstoffe.
Die Fahrzeuge haben an der angewiesenen Stelle abzukippen. Geschieht dies an anderen Stellen, trägt der Anlieferer die Umlagerungskosten. Weitere Anweisungen zur Verkehrsregelung und zur Reinigung der Reifen sind zu beachten.
Bei Täuschungen unseres Personals über die Art der Anlieferungsstoffe, aber auch bei Verstößen gegen eindeutige Regelungen in unserem Gelände, behalten wir uns die Sperrung des Anlieferers vor. Bei Absetzmulden ist eine Vorkontrolle durch den Anlieferer unverzichtbar. Die günstigeren Entgelte für zum Recycling geeignete Stoffe setzen eine sorgfältige Trennung voraus. Dies gilt auch für die Ein- haltung der angegebenen größten Abmessung.
Wir müssen uns vorbehalten, bei allen Anlieferungen u. a. auch von Erdaushub und Schwarzdecke Gut- achten zu fordern, die die Unbedenklichkeit dieser Anlieferungen nachweisen. Soweit wir selbst insbesondere an Asphaltschollen Zulässigkeitsprüfungen vornehmen, werden die eigenen Untersuchungskosten ggfls. auch Fremdkosten dem Anlieferer dann in Rechnung gestellt, wenn das Material unzulässig war.
Der ursprüngliche Eigentümer der Anlieferungen, und mit diesem auch der Anlieferer, haftet auch nach der Ablagerung auf unserem Gelände für alle weiteren Folgekosten, wenn sich später herausstellen sollte, dass diese Stoffe von vornherein aufgrund unserer Bekanntmachung und der zu dieser Ablager- ungszeit gültigen Vorschriften des Landes Hessen unzulässig waren. Folgekosten schließen auch Bohrungen, Umlagerungen, chemische Untersuchungen und Gutachten mit ein.
Diese Entgeltliste gilt bis auf weiteres. Die Annahme erfolgt von Montag bis Donnerstag ab Betriebsbeginn bis ½ Stunde vor Betriebsende, an Freitagen bis 11.30 Uhr. Wegen der Gefällstrecken kann die Befahrbarkeit nicht für jeden Fahrzeugtyp gewährleistet werden. Dieser Vorbehalt gilt allgemein auch aus Witterungsgründen; ggfls. erfolgt auch eine vorübergehende Schließung.
Wir hoffen auch weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit und verbleiben mit freundlicher Empfehlung
JOHANNES NICKEL GMBH & Co. KG
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